24. April 2021
Menschen und Natur in Rhön-Grabfeld schützen - Nein zu den Windparks Wargolshausen und Wülfershausen
Im Zuge der Aufnahme von Bauaktivitäten an den Windparks Wargolshausen und Wülfershausen organisierte unser Verein am 24.04.2021 eine sehr gelungene Kundgebung mit anschliessendem Autokorso.

Wir sind viele und wir sorgen uns um Menschen und Natur wo andere es nicht tun.
Wir haben schon viel gemeinsam erreicht und wir werden bis zum guten Ende für uns Menschen und unsere Natur kämpfen.
Die jetzigen Projektanten meinen, dass sie die Windparks Wargolshausen und Wülfershausenbauen dürfen, wir sehen das anders und werden nicht locker lassen, das ist ganz sicher.

Gemeinsam für das Gute.

Wir freuen uns auf das weitere Miteinander in unserer Naturschutzarbeit, Spenden sind sehr willkommen.

Kundgebungsrede Bert Kowalzik

Kundgebunsvideo, Bad Neustadt, 24. April 2021

Dieses und andere Videos sind auf unserem Youtube Kanal zu sehen:

https://www.youtube.com/channel/UC2KJ3KwzhcSnMbJluNgnwEw

26. April 2021 Presseartikel - Main Post
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2020/2021 - Es gibt nichts gutes, außer man tut es
Ein besonderes und herausforderndes Jahr liegt hinter uns. Die Vorständ*innen von SUKRG e.V. und der VLAB-Kreisgruppe Rhön-Grabfeld bedanken sich sehr herzlich bei allen Mitglieder*innen, Mitengagierten und Unterstützer*innen für das gemeinsame Engagement für unseren Artenreichtum und unsere wunderschöne und wertvolle Natur- und Kulturlandschaft.

Das Jahr 2020 hat sehr deutlich gemacht, wie wertvoll und gesund ein Leben in einer ländlichen Region mit solch herrlichen Natur- und Landschaftsräumen wie bei uns ist. Ein Spaziergang über unsere Felder, in unseren Wäldern, den Vögeln zuzuschauen, die Früchte der Felder und Fluren blühen, wachsen und reifen zu sehen, sind erfrischende und nährende Erlebnisse. Die pandemiebedingten Einschränkungen haben auch dazu geführt, dass wir unsere natürliche Umgebung und Lebensbedingungen noch mehr schätzen und dankbar dafür sein können. Raus an die frische und gesunde Luft zu gehen und unsere Natur geniessen zu können ist ein Segen, hier können wir uns erholen, Kraft schöpfen und uns psychisch wieder ordnen.
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Förderung und Erhalt der Artenvielfalt
durch die jährliche Mitmachaktion „Schaffung von Blühflächen“
Der ideale Garten ist der mit „geplanter Unordnung“.
Wie in den letzen Jahren motivieren wir Gartenbesitzer Blühflächen in ihren Gärten anzulegen. Dazu verschenken unsere Vereine kostenlos Samen der sehr bewährten, mehrjährigen Blühmischung „Sommerzauber“ an Interessierte. Es gibt sehr schöne Ergebnisse der entstandenen Blühflächen.
Wer Samen möchte wende sich an Bert Kowalzik: kontakt@sukrg.de
Förderung und Erhalt der Artenvielfalt
durch Landschaftsgestaltungs- und pflegemaßnahmen
Wie können Wiesen und Ackerflächen so gepflegt werden, dass sie mehr dem Natur- und Artenschutz dienen? Das ist ein sehr wichtiges Feld unseres Vereinsengagements. Im September 2020 haben wir hierzu eine sehr gut angenommene Exkursion mit einem sehr interessantem und umfassenden Fachvortrag durch den Dipl. Biol. Karl-Heinz Kolb an den Flächen eines Vereinsmitgliedes der VLAB-Kreisgruppe Rhön-Grabfeld bei Gollmuthhausen durchgeführt, auf welcher 80 Speierlingsbäume neu angesetzt wurden. Ca. 50 interessierte Teilnehmer*innen trafen sich zu dieser Exkursion.

Im Dezember 2020 haben wir auf einer weiteren Fläche bei Gollmuthausen 25 Obstbäume, alte und neue Sorten angesetzt, wie den Kaiser Wilhelm Apfel, den Prinz Albrecht von Preußen Apfel, die Frühe aus Trevoux Birne, die Graf Althans Reneklode, die Mirabelle von Nancy, die Gerema Kirsche u.a..

Zukünftig planen wir weitere Exkursionen um durch konkrete Landschaftsgestaltungs- und -pflegemaßnahmen mehr für den Erhalt und die Förderung unserer Artenvielfalt zu tun.
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Förderung und Erhalt der Artenvielfalt
durch das Anlegen von Biotopen/Tümpeln
Wasser ist wichtig für die Artenvielfalt und den Artenschutz. Deswegen setzen wir uns für das Anlegen von Biotopen/Tümpeln in unserem Landkreis ein.

Tümpel sind kleine, flache Gewässer in natürlichen Geländemulden oder Bodenvertiefungen, die häufig nur temporär Wasser führen. Je nach Boden-beschaffenheit, Wasserführung und Lichtverhältnissen besitzen derartige Kleinst-gewässer eigene Pflanzen- und Tierwelten. Tümpel stellen Laichplätze für Amphibien dar, bieten Tränk- und Badegelegenheiten für Säugetiere, Vögel und Bienen, sichern Nahrungsreserven für insektenfressende Tiere wie Fledermäuse, Lurche und Vögel und gehören damit zu den artenreichsten Lebensräumen überhaupt. Tümpel und Kleinstgewässer dienen darüber hinaus dem Schutz einiger besonders gefährdeter Arten. Gleichzeitig gliedern und bereichern sie das Landschaftsbild und können bei entsprechender Anordnung zur Biotopvernetzung beitragen.

Wir haben bei uns sicher Bachläufe in deren Umfeld Biotope/Tümpel angelegt werden könnten. Auch wären drainierte, ehemals feuchte Äcker oder Wiesen/Feuchtwiesen für das Anlegen von Biotopen geeignet, bei denen natürliche Geländemulden oder Bodenvertiefungen vorhanden sind.

Wir bitten unsere Vereinsmitglieder*innen und Unterstützer*innen sich Gedanken zu machen, wo um unsere Dörfer und Fluren geeignete Orte für das Anlegen von Biotopen/Tümpeln sein könnten.
Dieses zukünftige Vereinsengagement ist einer unserer Beiträge für das landkreisinitiierte Klima- und Artenschutzkonzept.
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Schafstelze
Förderung und Erhalt der Artenvielfalt im Rhön-Grabfeld
durch Kartierungen und Brutplatzschutz
Wie in den letzten Jahren haben auch 2020 mehrere unserer Vereinsmitglieder intensiv an der Kartierung, der Erfassung und dem Schutz von Revieren und Brutplätzen von diversen geschützten Vogelarten (u.a. Rotmilan, Wiesenweihe, Schwarzstorch) mitgewirkt.

2020 ging das großangelegte, bundesländerübergreifende Artenhilfsprojekt „Rotmilan in der Rhön“ zu Ende.
In unserer Rhön-Grabfeldregion haben Vereinsmitglieder in den letzten 6 Jahren mit großem Engagement dafür gesorgt, dass das Rotmilanartenhilfsprojekt auch bei uns ein Erfolg wurde. So konnten wir über die Jahre in den von uns betreuten Flächen um die 20 Rotmilanreviere und -brutplätze erfassen.

Erfreulicherweise haben sich auch Landwirte aus unseren Dörfern an landwirtschaftlichen Fördermaßnahmen für den Rotmilan beteiligt.

Auf dieser Webseite des Biosphärenreservates Rhön sind Ergebnisse des Projekts abrufbar.

Bezogen auf unsere Region im Rhön-Grabfeld mit ihren Dörfern Wülfershausen, Waltershausen, Aubstadt, Wargolshausen, Junkershausen, Hollstadt, Bahra, Hendungen, Unsleben, Mittelstreu, Oberstreu, Gollmuthausen, Aubstadt, Irmelshausen bestätigte sich durch die Erhebungen des Rotmilanartenhilfsprojektes die bekannte Tatsache, dass wir hier in Rotmilandichtezentren leben. Deswegen haben wir eine besondere Verantwortung für diese geschützte Vogelart, der wir gerne gerecht werden.
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Aktuelle Informationen und Positionen von SUKRG
zum Spannungsfeld Naturschutz - Artenschutz - Klimaschutz - Deutsche (Strom-)Energiewende - Windkraft
1. Auch mit noch soviel Windrädern können wir unsere deutsche „Strom-Energiewende“ nicht schaffen, weil es weiterhin keine adäquaten Speicherungsmöglichkeiten gibt und wir für das Problem der immer wieder vorkommenden „Dunkelflauten“ (kein bzw. kaum Wind und keine Sonne) immer parallel vorzuhaltende, meist konventionelle Stromerzeugungsquellen brauchen werden.
Die Volatilität von Wind- und Sonnenenergie ist das Problem.

Dazu folgende Zahlen:

Unser Stromverbrauch in Deutschland betrug 2020 minimal 31.806 MW (31.Mai) und maximal 75.890 MW (12. Februar), im Durchschnitt waren es 53.916 MW.
Die gemeinsame Stromerzeugung aus Wind und Sonne schwankte 2020 zwischen minimal 643 MW (17. Juni) und maximal 64.243 MW (26.August), im Durchschnitt waren es 20.866 MW. Die Befürworter der Energiewende rechnen das so: 100% : 53.916 MW mal 20.866 MW = 38,7% . Schlussfolgerung: Sonne und Wind decken schon 38,7% unseres Strombedarfs, bis 100 % fehlt nicht mehr viel.

Den geringsten Anteil am gleichzeitigen Stromverbrauch erreichte die Strom-erzeugung aus Wind und Sonne am 27. November 2020 zwischen 7:15 Uhr und 7:30 Uhr. Da lag der Verbrauch bei 66.084 MW und die Erzeugung aus Wind und Sonne bei 719 MW, deckte den Stromverbrauch also nur zu 1,1 %. Fehlen also nur noch 98,9%, woher immer die kommen sollen.

Kurzum: Die deutsche Stromenergiewende kann so nicht funktionieren und durch sie wird nur zu oft Landschaft und Artenschutz geopfert und die Schutzanliegen vieler Anwohner übergangen.

2. Schlagzeile Süddeutsche Zeitung vom 03.01.2021: „Ökostrom wächst weiter - Nach Zahlen der Bundesnetzagentur deckten Wind, Solar und Co. im vorigen Jahr fast die Hälfte der Last im Netz“.
Aber bis 2050 soll nicht nur die Last im Netz, also der Stromverbrauch, durch Wind, Solar und Co. gedeckt werden, sondern der gesamte Energieverbrauch, also zusätzlich zum Beispiel auch der Verkehr, die Heizung und die Prozesswärme.
Der Gesamtenergieverbrauch in Deutschland 2019 betrug 2.516 TWh. Der Anteil der Onshore-Windenergie am Endenergieverbrauch 2019 betrug 100 TWh, also deckte die Windenergie Land 2019 nur 4,0% des Gesamtenergiebedarfes. Inzwischen gibt auch die Bundesregierung zu, dass wir für die benötigte Stromerzeugungskapazität in Deutschland nicht annähernd den benötigten Platz haben. Als Lösung dieses Problems hat sie sich deshalb die Wasserstoffinitiative ausgedacht und hofft darauf, dass wir die fehlende Energie vom Ausland geliefert bekommen.
Wir sollten aufhören uns in Deutschland hinzustellen und zu propagieren, als könnten wir mit der Windenergie an Land einen wesentlichen Beitrag zur Deckung unseres Gesamtenergiebedarfes leisten.
Wir sind nicht bereit für diesen Irrglauben unsere Landschaft, die Artenvielfalt und unser gesundes Wohnumfeld zu opfern.
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April 2019 - Wichtiger Etappensieg
Baustopp bei Windparks Wargolshausen und Wülfershausen durch VLAB Klage erreicht
Durch Beschlüsse des Verwaltungsgerichtshofes München vom 03.04. und 05.04.2019 mussten die seit November 2018 wieder angelaufenen Baumaßnahmen bei den Windparks Wargolshausen und Wülfershausen wieder eingestellt werden. Der VGH München hat damit eine wichtige Entscheidung bzgl. der Zukunft der Enercon-Windparks Wülfershausen und Wargolshausen gesprochen. Der Naturschutzverband VLAB hatte Beschwerde beim VGH München eingelegt mit dem Ziel, die aufschiebende Wirkung der bereits eingelegten VLAB-Klagen gegen die beiden Windparks wiederherzustellen.

Das freut uns sehr und darf und wird uns weiter ermutigen für unsere Ziele zu kämpfen. Dieser Etappensieg zeigt, dass es sich lohnt geduldig und hartnäckig zu bleiben und nicht aufzugeben.

Im Landkreis sorgt der Beschluss des VGH München, der zum Baustopp führte, für viel Gesprächsstoff. In der regionalen Presse gab es zum Baustopp zwei Artikel.

Der Artikel "Windpark Wülfershausen - Droht das endgültige aus“ vom 8. April 2019 sorgte für intensive Diskussionen.
Dass sich Herr Manfred Endres und Landrat Thomas Habermann dem Pressebericht nach „nun vollkommen überrascht“ von der VGH-Entscheidung zeigen, mag man zunächst lediglich als zur Schau getragene Überraschung deuten, hinter der sich das Bemühen verbirgt, das eigene Gesicht wahren zu wollen.

Bei genauerer Betrachtung kann man diese völlige Überraschung aber durchaus auch nachvollziehen. Das Baurecht, das vom VGH dem Beschluss zugrunde gelegt wurde, ist dem Landratsamt sicher nicht unbekannt. Ein Manfred Endres, der immerhin schon seit 27 Jahren Leiter der Bau- und Umweltabteilung am Landratsamt Bad Neustadt ist, kennt dieses Baurecht sicherlich auch in- und auswendig, so dass die nun erfolgten Ausführungen des VGH wohl kaum die Ursache für die erwähnte vollkommene Überraschung sein können.

Neu für die Behörden - und somit auch für Amtsleiter - ist allerdings, dass anerkannte Umweltschutzverbände durch das sogenannte Umweltrechtshilfegesetz die Möglichkeit erhalten haben, nicht nur bei fehlerhafter Berücksichtigung von Umweltschutzvorschriften erfolgreich zu klagen, sondern auch bei allen anderen Fehlern, die zu einer nicht dem geltenden Recht entsprechenden (also widerrechtlichen) Genehmigung geführt haben.

Bis zu dieser Änderung galt in den Behörden nämlich der Grundsatz: „Auch eine widerrechtlich erteilte Genehmigung ist nicht nichtig.“ Anders formuliert bedeutet dies, dass selbst eine bewusst entgegen den geltenden Gesetzen erteilte Genehmigung gültig ist, bis entweder die Behörde selbst oder ein Gericht ausdrücklich etwas anderes feststellt.

Hinzu kommt (in Deutschland) der Grundsatz, dass ein Kläger üblicherweise nur gegen Verstöße klagen kann, von denen er selbst direkt betroffen ist. Von einem Verstoß gegen Vorgaben des Baurechtes bei der Erteilung einer Baugenehmigung ist aber selbst ein Nachbar in der Regel nicht direkt betroffen (indirekt natürlich schon, sobald die Genehmigung realisiert wird). Aus diesem Grund waren die Privatklagen gegen die Windparks Wargolshausen und Wülfershausen bisher auch erfolglos, obwohl die nun berücksichtigten Verstöße gegen das Baurecht bereits in diesen thematisiert wurden. Denn da nach Meinung der Richter die Kläger von diesen Verstößen nicht in eigenen Rechten betroffen waren, wurden diese Ausführungen einfach nicht berücksichtigt.
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Nun hat aber mit dem Verein für Landschaftspflege & Artenschutz in Bayern (VLAB) ein damals bayernweit und inzwischen bundesweit anerkannter Umweltschutzverband gegen diese Genehmigungen (und die „Nicht-Genehmigung“ für den Windpark Streu und Saale) geklagt. Und zur vollkommenen Überraschung nicht nur unseres Landrates und des Leiters der Bau- und Umweltabteilung, sondern auch der Regierung von Unterfranken, der Obersten Baubehörde und des bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz, ist dieser Verband auch tatsächlich berechtigt, sich auf die fehlerhafte Auslegung des Baurechts zu berufen. Es ist also letztlich einzig der Verdienst des VLAB, dass diese Klage nun „vollkommen überraschend“ mit dem Baustopp zu einem ersten Erfolg geführt hat. Und es ist unser Verdienst, also der des Vereins zum Schutz der Umwelt und des Kulturerbes in Rhön-Grabfeld, diese VLAB-Klage nicht nur finanziell, sondern auch argumentativ unterstützt zu haben.
VLAB Pressemitteilung
Wer sind wir und warum machen wir das?

Durch den im Landkreis heiss diskutierten Baustopp kommt bei vielen Menschen nun die Frage auf, wer sind „die“, die das bewirkt haben und warum machen die das?

Wir sind viele engagierte Menschen aus unserem Landkreis - und darüber hinaus - die sich für den Schutz und die Förderung der Natur, die Artenvielfalt, unserer Landschaft, unseres Kulturerbes und damit auch von uns Menschen einsetzen.

Wir sind zwei Vereine (SUKRG e.V. und die Kreisgruppe Rhön-Grabfeld des VLAB), die sich seit Jahren u.a. für die Einhaltung des Natur- und Landschaftsschutzes einsetzen und dafür gesorgt haben, dass eine neue, ehrliche und kraftvolle Umwelt- und Naturschutzbewegung auch im Rhön-Grabfeld entstanden ist.

Wir unterstützen den Verein für Landschaftspflege und Artenschutz in Bayern e.V (VLAB - einen bundesweit anerkannten Umwelt- und Naturschutzverband - https://www.landschaft-artenschutz.de) und arbeiten sehr eng mit ihm zusammen.

Der VLAB führt die Klagen gegen die Windparks Wülfershausen, Wargolshausen und Streu und Saale. Unsere beiden regionalen Vereine tragen diese Klagen inhaltlich und finanziell.

Aus unserer Liebe zur Natur holen wir die Kraft und die Freude sie zu schützen. Wälder, Wiesen, Gewässer und die Artenvielfalt dienen unserer Daseinsvorsorge. Sie verantwortlich zu behandeln und für die nachfolgenden Generationen zu bewahren sind zentrale Ziele der Vereine SUKRG und der VLAB Kreisgruppe Rhön-Grabfeld. Dies tun wir mit konkreten Artenschutz und Landschaftspflege.

Als Vereine wirken wir zusammen mit den VLAB dem sehr häufigen Vollzugsdefizit naturschutzrechtlicher Vorschriften entgegen, indem wir uns dafür einsetzen, dass die bestehenden Naturschutzgesetze bei uns im Landkreis richtig angewendet und nicht ausgehöhlt und oftmals schlichtweg missachtet werden.

Wir sind die betroffenen Menschen in den Dörfern um die Windparks herum, die sich um ihre Gesundheit, ihre Lebensqualität und um ihre Zukunft sorgen.
Wir sind die Freunde der betroffenen und engagierten Menschen im Landkreis Rhön-Grabfeld.
Wir sind die, die seit Jahren mit Spenden an unsere beiden Vereine deren vielfältigen Aktivitäten für Natur, Landschaft und Tiere tragen.

Viele von uns sehen die deutsche v.a. „Windkraft“-Energiewende sehr kritisch und wir informieren ständig über die vielen Probleme und Ungelöstheiten der „Energiewende“. Das Jahrhundertprojekt der deutschen Energiewende ist längst aus dem Ruder gelaufen und hat vielerorts zum Ausverkauf unserer heimischen Kulturlandschaften und des Artenschutzes geführt.


Danke

Die Vorstände unserer beiden Vereine bedanken sich bei allen für den langen und intensiven gemeinsamen Weg und die vielfältige Unterstützung durch Ideen, Worte, Taten, Spenden, Zeit und Herz. Wir sind zu einer Bewegung geworden, die einiges aufgebaut und erreicht hat.


Stand Januar 2021

Der Baustopp für die Windparks Wülfershausen und Wargolshausen ist ein wichtiger Etappensieg, aber es ist noch nicht das Ende der Enercon-Windparks. Jetzt muss das VG Würzburg in den Hauptsachenklagen gegen diese beiden Windparks seine Urteile sprechen, was bis heute (Stand 01.01.2021) noch nicht geschehen ist.

Im vergangenen Sommer 2020 durften wir miterleben, wie unser Rhön-Grabfeld die bayerische Politik bestimmte, wie vermutlich seit dem Bestehen der Bundesrepublik noch nie. Anlass war eine Änderung der Bayerischen Bauordnung, wodurch insbesondere die Problemwindparks in unserem Landkreis vor dem Untergang gerettet werden sollten. Es gelang uns auf vielfältige und kraftvolle Weise uns gegen die anmaßende Einmischungen von aussen über unsere Lebensqualität und unser Lebensumfeld zu bestimmen zur Wehr zu setzen. Die vielen Protest- und Informationsschreiben an die Politiker, Leserbriefe, die sehr gelungene Demonstration „Aufschrei in Wargolshausen“ am 27.6.2020 und gemeindepolitische Aktivitäten haben dazu beigetragen, dass die Realisierung der Windparks Wargolshausen und Wülfershausen noch unwahrscheinlicher geworden ist.

Durch die Gesetzesänderung der Bayerische Bauordnung vom Juli 2020 wurde beschlossen, dass der Windpark Streu und Saale von der 10H-Regelung befreit ist, die beiden Windparks Wargolshausen und Wülfershausen aber nicht. Wir haben einen weiteren Etappensieg errungen und dafür können wir dankbar sein und uns freuen.

Die Klage des VLAB auf Feststellung der Genehmigungsbedürftigkeit des errichteten Windparks Streu und Saale wurde am 16.12.2020 vom VG Würzburg in unserem Sinne entschieden. D.h. dem Windpark fehlt aktuell die gesetzlich vorgeschriebene Genehmigung. Der Betreiber des Windparks hat Antrag auf Zulassung der Revision beim VGH München gestellt.

Unsere bisherigen Erfolge wären aber ohne den Naturschutzverband VLAB nicht möglich gewesen. Denn nur ein anerkannter Umweltschutzverband wie der VLAB ist überhaupt in der Lage, erfolgreich gegen solche Windparks zu klagen, weil nur dieser alle Fehler, die beim Genehmigungsverfahren gemacht wurden, auch bei Gericht vorbringen kann.

Deswegen bitten wir den VLAB zu stärken und bei ihm Mitglied zu werden.
https://www.landschaft-artenschutz.de/mitglied-werden-und-spenden/

Bitte informiert eure Bekannten, Freunde und Interessierte über unsere ehrliche und kraftvolle Umwelt- und Naturschutzbewegung. Durch die konkrete Bereitschaft bei uns mitzuwirken und unsere beiden regionalen Vereine mit Spenden zu unterstützen können wir viel Gutes tun.
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Vereinsinformationen - Stand Januar 2021

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Verein zum Schutz der Umwelt und des Kulturerbes in Rhön-Grabfeld e.V.
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Aus der Liebe zur Natur erwächst unser stetiger Antrieb sie zu schützen

Spendenkonto SUKRG: Deutsche Postbank, BIC: PBNKDEFF, IBAN:  DE14 7601 0085 0081 3618 56
Für Spendenquittung bitte Name und Adresse des Spenders als Verwendugszweck angeben.
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